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Montag, 31. August 2009

Bericht heute im Coburger Tageblatt

Im Coburger Tageblatt erschien heute dieser Bericht über Stefans Marsch nach Berlin.

20 Kommentare:

Ralf hat gesagt…

Stefan soll sich von solchen Leuten bloß nicht unterkriegen lassen, dass sind meistens diejenigen, die selbst solche Leistungen nie zustande brächten. Deshalb Kopf hoch und weiter Richtung Berlin! Gruß Ralf aus OG

Anonym hat gesagt…

Ganz unabhängig von den Wanderleistungen seien folgende Anmerkungen/Fragen erlaubt:

1.) Wovon sollen pflegende Angehörige ihren Lebensunterhalt bestreiten, wenn Hartz IV wegfällt?

2.) Wenn man der zur Zeit sehr populären Forderung nach einem "Grundeinkommen" folgt, warum dann nur für pflegende Angehörige und wurden diese denn gefragt ob sie für die Forderung nach einem "Grundeinkommen" denn benutzt werden wollen?

3.) Wer hat eigentlich Herrn Krastel als Sprecher "der pflegenden Angehörigen" in Deutschland legitimiert??

3.) Warum weiß Herr Krastel nicht, dass er nur mit seinem Vermögen für die Unterhaltsleistungen seiner Mutter (auch bezüglich der Pflege)aufzukommen hat, wenn er mit ihr tatsächlich eine Haushaltsgemeinschaft gründet?

und letzlich:

Weshalb wird sein Protest erst dann laut wenn das Ersparte der Mutter zu Ende ist??

Anonym hat gesagt…

zutreffend ist tatsächlich, dass das Pflegekassengesetz tatsächlich nicht dazu gedacht ist Arbeit zu fördern.

Hierfür gibt es andere Gesetze, wie auf Anfrage sicher auch die zuständige Hartz IV Behörde Herrn Krastel informieren kann.

Fraglich wie jemand Hartz IV denn beziehen kann, wenn er die Leistungsvorraussetzung des Suchens nach Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme nicht nach kommt.

Mir deucht das wird das Thema des Rückmarsches von Berlin.....

Frank hat gesagt…

@Anonym 2:
Fraglich wie jemand Hartz IV denn beziehen kann, wenn er die Leistungsvorraussetzung des Suchens nach Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme nicht nach kommt.
Stefan bezieht nur noch in den nächsten 33 Minuten Hartz IV.

Ralf hat gesagt…

@Anonym: Gemeint waren ganz sicher nicht Stefans Wanderleistungen, obwohl die auch beachtlich sind.
Zu 1: Die Hartz Reformen beziehen sich in erster Linie auf den Arbeitsmarkt, sind für pflegende Angehörige ungeeignet. Zu 2: Diese Forderungen wurden so von Stefan nie gestellt. Zu 3: Niemand, er selbst hat vor allem auf seine Situation aufmerksam gemacht und es war ja eher so, dass sich viele gemeldet haben, denen es genauso ergeht. Zu 4: Das weiß Stefan sehr wohl und im Besitz dieses Wissen hat er große persönliche Opfer gebracht.
Warum der Protest jetzt laut wird ist den Artikeln und Interviews ja wohl zu entnehmen. Es geht darum, darauf aufmerksam zu machen, dass seitens der Politik häuslich Pflege gewollt und gefordert wird, aber die Pflege wird eben nicht ausreichend gefördert. Am Ende steht derjenige, der seine Angehörigen ins Heim abschiebt besser da, als derjenige der die Angehörigen zu Hause pflegt.

Anonym hat gesagt…

Na da kommt doch Freude auf bei denen, die es zu Hause nicht mehr geschafft haben ihren Angehörige so zu versorgen, wie sie denken, dass er versorgt gehört.
Wo hat denn Stefan seine Mutter hingebracht? Er hat sie doch wohl nicht in ein Heim "abgeschoben"?
Nein, ein solch uneigennütziger Menschenfreund würde das doch nie tun! Oder?
Und übrigens, in den Heimen haben Pflegebedürftige auch Angehörige, ganz Viele sogar, die sich nach wie vor um Ihre Lieben kümmern. Also diese Angehörigen vertritt der Medienwanderer nun wirklich nicht!
Hat sich eigentlich auch schon mal jemand aus dem wandernden und mitwandernden Expertenkreis Gedanken darüber gemacht, dass viele Pflegebedürftige gar keine Angehörigen haben?
Aber was solls, im Sommerloch wandert sichs halt einfach gut, da nimmt man`s mit solchen "Nebensächlichkeiten" nicht so genau.......

Anonym hat gesagt…

Hallo,
komische Diskussion. "Anonym" liest sich wie Thema verfehlt, sorry. Irgendwie habe ich das Gefühl das Herr/Frau Anonym nicht versteht um was es Stefan geht.

Gruss

Josh

Ralf hat gesagt…

Also schön der Begriff "abschiebt" war schlecht gewählt. Mir ist sehr wohl bewusst, dass es sehr viele Fälle gibt, in denen die Angehörigen nicht zu Hause gepflegt werden können, weil die Belastung zu groß wäre, die Angehörigen beruflich in ganz anderen Regionen arbeiten, oder, oder, oder... Trotzdem ist die Leistung einen Angehörigen zu Hause zu pflegen doch wohl sehr groß. Und allen die diese große Herausforderung annehmen gehört mein größter Respekt.

Frank hat gesagt…

@Ralf: Du hast doch nichts von "abschieben" geschrieben. Das war doch das werte Herr/Frau Anonym.

Die Anfeindungen von anonymer Seite verstehe ich sowieso nicht, die entbehren irgendwie jeglicher Grundlage.

Anonym hat gesagt…

Viele sind so um die 19 okay von mri aus auch 50 von 670.000 pflegenden Angehörigen in Deutschland.

Bei richtiger Organisation kann auch die Pflege zu Hause die gleiche Leistung wie die im Heim durch die Pflegekasse erreicht werden. Das hätte man in 11 Jahren raus bekommen können und wird täglich anderswo praktiziert.

Nun wer sich nicht an die Regeln im Land hält kann sich nicht beschweren wenn die Solidargemeinschaft die Unterstützung einstellt.

Wandern bekommen andere Menschen auch nicht gefördert.

Unter den pflegenden Angehörigen gibt es tatsächlich auch solche, die Arbeiten und Pflegen. Ich wüsste nicht das da jemand auf Wanderschaft ist.

Auf 800 km findet sich auch die Eine oder Andere Möglichkeit vielleicht mal nach einer Arbeitsstelle nach zu fragen. Pflegen muss Herr Krastel im Moment ja wohl nicht.

Anonym hat gesagt…

Eine Alternative zu Hartz IV iss immer noch nicht genannt und Meckern alleine ändert nix.

Anonym hat gesagt…

Weshalb bezieht denn der "Retter der Sozialsysteme" in Deutschland vom 11.-31.08 HARTZ IV wenn er die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt und über ein hier angegebenes Konto Einkünfte bezieht die dazu geeignet sind seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten bzw. den gar nicht bestreiten muss, weil er mindestens die Unterkunft und teilweise dei Verpflegung kostenlos bekommt?

Missbrauchen Sie hier nicht selbst ein System das sie ständig kritisieren Herr Krastel?

Anonym hat gesagt…

Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter.
Wenn die Vollmacht für das Konto der Mutter vorliegt, dann stellt sich die Frage, ob Hartz IV-Berechtigung vorliegt. Womöglich besteht noch ein Mietvertrag mit der Mutter, sodaß noch Anspruch auf Kosten der Unterkunft besteht.
Wenn zum richtigen Zeitpunkt die richtigen "Verträge" unterzeichnet wurden, dann Anspruch auf beides.
Streitig kann sein: denn wer einen Pflegebedürftigen mit Stufe 3 zu versorgen hat, lebt gewöhnlich in einer Bedarfsgemeinschaft.
Das müßte die Kommunale Arbeitsförderung (ARGE) genauer unter die Lupe nehmen.
- Geld kann man immer verstecken -
Ein Hartz IV - Bezieher und Pflegender eines zu Pflegenden mit Stufe 3 - steht nach SGB unter dem Schutz der Nichtvermittelbarkeit unter vollem Leistungsbezug.
Also Arbeitsaufnahme ist nicht zumutbar.
Die Kommunale Arbeitsförderung oder ARGE wird sich um solche Fälle wohl noch wenig scheren, da zu selten und nicht ins Gewicht fallen, derzeit noch nicht.
Allerdings pflegen immer mehr Arbeitslose Ihre Angehörigen, also wird in Zukunft die ARGE auch strenger kontrollieren.

Anonym hat gesagt…

Der Schuß kann für alle Beteiligten (Pfleger Hartz IV und zu Pflegender Stufe III) irgendwann nach hinten losgehen.

Anonym hat gesagt…

Ist ja der Hammer:
Auf Wanderschaft mit Hartz IV - Bezug ??? Geht doch gar nicht, da hat die Hartz IV- Behörde was verschlafen - nämlich Verdacht auf Sozialbetrug.

Anonym hat gesagt…

Einige, sehr waghalsige Kommentare können diese Aktion eher mit nachteiligem Ziel fördern.
Da können Dinge ins Rollen gebracht werden, die nicht gewollt sind/waren. Es könnte durchaus sein, daß das Hartz IV Gesetz ganz rasch in gewissen Teilen zu ungunsten vieler Pflegender geändert werden könnte:
"Bei Nichtvermittelbarkeit oder Nicht-zur-Verfügung-Stehen dem Arbeitsmarkt .... keine ALG II Leistungen" .... So eine kleine Passusänderung würde Menschen mit vielfältigsten Verhinderungsgründen finanziell noch tiefer abrutschen lassen.
Wenn hier der eine oder andere Politiker "von ganz oben" mitliest ... ganz zu Schweigen davon !

Anonym hat gesagt…

Also ist es nun rechtens, wenn man Harz IV bezieht, bevollmächtigterweise über das Konto der Mutter verfügt und ein Spendenkonto zum Lebensunterhalt einrichtet oder nicht.
Das ist doch vor dem Gang in die Öffentlichkeit sicherlich geregelt und bedacht worden. Und das muss doch auch ausgesprochen werden können.
Warum darf das kein Politiker "von ganz oben" lesen?
Möglicherweise könnten doch auch andere ein Spendenkonto einrichten und so den mageren Harz IV Betrag ein bisschen aufbessern, oder sehe ich das falsch?
So könnte man doch auch vielen Harz IV Beziehern ein bisschen unter die Arme greifen!

Anonym hat gesagt…

Grins,lach !
Das für die Wanderung eingerichtete Spendenkonto wird von der ARGE als Zusatzeinkommen berechnet. Wenn mehr als 150 € im Monat dazu kommen, wird der Regelsatz (nicht die Kosten für Unterkunft) gekürzt !
Aber da Stefan im MDK Pflegeprotokoll als alleinige Pflegeperson mit über 28 Stunden Pflegeaufwand/wöchentlich eingetragen ist, kann bei Stufe III keine Arbeit aufgebürdet werden, auch kein 1 € Job, obwohl in der häuslichen Pflege immer Leerlauf ist. Das Entgelt Stufe III und die Pflegerente richtet sich nach einem Verdienst aus Vollzeitarbeit (unteres Gehaltsniveau). Also kann keine "zusätzliche" Arbeit zugemutet werden. In einem solchen Fall kommt es auch zu keiner Eingliederungsvereinbarung.

Anonym hat gesagt…

De Fakt ist, daß Stefan tun und lassen kann, was er will. Er darf sich auf die Pflege der Mutter konzentrieren und muß sich nicht bewerben bei vollem ALG II - Bezug, vorausgesetzt, Bedürftigkeit ist korrekt nachgewiesen. Die Pflege ist genug Arbeit, wenn man bedenkt, daß nächtlicher Hilfebedarf geleistet werden muß. Abgesehen davon, daß Rund-um-die-Uhr Pflege eine "Strafe" ist, die unmittelbar nach dem Gefängnis kommt. Denn das eigene Leben richtet sich immer in Abhängigkeit zu dem Kranken.
ALG II Bezieher als pflegende Angehörige werden nach dem Tod der zu Pflegenden von der ARGE auch nicht besser gefördert als der gewöhnliche Arbeitslose. Die geleistete Pflege wird im Berufsleben ignoriert, denn was zählt ist Berufspraxis - und die ist bereits nach zwei Jahren ohne Job weg ! Selbst die Chancen auf einen Platz als Pflegehelfer stehen schlecht, weil man zumindest die 1jährige Ausbildung zum Pflegehelfer braucht.
Es sei denn ... Stefan hat Glück und er bekommt nach dem Ableben der Mutter einen Kredit von der Bank, damit er ein neues Geschäft eröffnen kann. Aber soweit ist es noch nicht.

Anonym hat gesagt…

Also ich habe die Rund um die Uhr Pflege meiner Mutter nicht als Strafe gesehen, die gleich nach dem Gefängnis kommt!!! Ich habe es ehrlich gesagt von Herzen gerne getan, weil sie für mich auch immer da war in ihren besseren Zeiten.