Klicken Sie bitte auf obige Zeile um uns eine Mail zu senden wenn Sie über unsere aktuellen Aktivitäten informiert werden wollen oder wenn Sie Hilfe brauchen

Sonntag, 6. September 2009

Jena - Camburg

Auch nördlich des Thüringer Waldes ist Deutschland nicht ganz flach, und so entpuppte sich die heutige Etappe als doch recht anstrengend.

Eine angenehme Unterbrechung der Etappe ergab sich durch Jana Gebhardt, eine ehemalige Arbeitskollegin von Stefan, die mit Ihrer Mutter und ihren beiden Töchtern zusammen Stefan unterwegs abfing, um mit ihm die Dornburger Schlösser anzusehen.

Camburg, wo Stefan heute Abend die leider doch zunehmenden Blasen an seinen Füßen pflegt, ist die letzte Station in Thüringen, bevor es morgen nach Sachsen-Anhalt geht.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Warm beim Abschied in OG unter den Abschiednehmenden dabei.
Sandte an Frau Ministerin Schmidt danach eine Mail, sie möge nach Ankunft von Herrn Krastel ab dem 19.09.2009 etwas Zeit für ihr freihalten. - Eine Antwort kam keine. Bin gespannt, ob sie sich für das Pflegeanliegen von Herrn Krastel dann Zeit für ihn nimmt.

Anonym hat gesagt…

Mit Glück wird Ulla ganz Ohr sein.
Aber mit heuer anstehender Pflegereform wird in Bezug auf Pflegegelderhöhung nichts zum Vorteil gemacht. Fünf Pflegestufen sind das Zauberwort, bei weniger zur Verfügung stehenden Mitteln. Da dürfte so mancher Einbußen in der Pflegestufe durch Rückstufung hinnehmen müssen. Pflegestufe 5 sind dann 675 Euro, Pflegestufe 4 schon um die 150 Euro weniger.
Und da werden die heutigen "Dreier" wohl landen, nicht in Stufe 5. Das mindert dann auch die Pflegerente. Da spart der Staat schon wieder am kleinen Volk.

Gerd Fröhlich-Rockmann hat gesagt…

Na ganz so geht das ja dann doch nicht wie hier geschildert. Wenn doch wird wohl ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz recht schnellen Erfolg beim zuständigen Sozialgericht bringen, voarausgesetzt man reicht diesen denn auch ein.

Anonym hat gesagt…

Pflegestufe 5 - schwerste Pflegebedürftigkeit, aber ähnlich der Härtefallregelung (also Pflegestufe 3+, gibt es nur bei Heimunterbringung, wenn rund um die Uhr zwei Personen anwesend sein müssen)
Pflegestufe 4 - schwerste Pflegebedürftigkeit, das entspricht der heutigen Stufe 3
Pflegestufe 3 - schwere
Pflegebedürftigkeit- heutige Stufe 2
Pflegestufe 2 - erhebliche Pflegebedürftigkeit - heutige Stufe 1
Pflegestufe 1 - "leichte Fälle".

Einstweilige Verfügung wird schwer zu machen sein; ein Prozeß vor Sozialgericht ab Antrag auf Klage vor dem SG bis zum gerichtlichen Verhandlungstermin geht heute mindestens 1 1/2 Jahre.
Und ... die biologische Uhr läuft weiter oder ist in der Zwischenzeit stehen geblieben.

Und ... nicht alle Klagen vor dem SG haben Erfolg.