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Samstag, 19. Dezember 2009

Hartz IV - Wenn Sterben unerschwinglich wird

„Mit der Aktion ‚Ich pflege, weil’ wollen wir mehr gesellschaftliche Anerkennung für die Pflegenden. Pflegeberufe sind Berufe mit Zukunft. Unsere Gesellschaft ist mehr denn je auf Menschen angewiesen, die sich der Kranken- und Altenpflege widmen oder dies in Zukunft tun wollen. Es soll deutlich werden, mit welchem Engagement die Pflegenden den Pflegebedürftigen ein Leben in Würde ermöglichen.“
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im September 2009

"Gesellschaftliche Anerkennung", "Ein Leben in Würde" - gewichtige Worte, die spätestens dann als leere Worthülsen entlarvt werden, wenn der mit dem Pflegenden eine "Lebensgemeinschaft" bildende Pflegebedürftige die Sterbeversicherung auflösen muss, weil diese zu viel Vermögen darstellt.

Als Stefan mir neulich das erzählt hat, konnte ich nur noch mit Fassunglosigkeit und Sarkasmus reagieren: "Stefan, richte Deiner Mutter aus, Sterben ist auf unabsehbare Zeit gestrichen, das könnt Ihr Euch jetzt nicht mehr leisten."

Und wenn es dann doch einmal so weit ist, dann wartet man nur noch auf die vorwurfsvollen Blicke des Bestattungsunternehmers, wenn man das günstigste Paket bucht. Oder noch besser der Spruch des entfernten Verwandten: "Hättet Ihr mal rechtzeitig eine Sterbeversicherung abgeschlossen".

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Allen Pflegenden ein frohes Weihnachtsfest !
Die Klicks der Internetteilnehmer auf diese homepage läßt vieles zu Wünschen übrig, auch sind die Kommentare im Thread vom 27.10.09 nicht gerade in festlicher Stimmung gehalten.
Alle guten Wünsche im Neuen Jahr !

Anonym hat gesagt…

Auch gute Wünsche, aber hier liest ja niemand nichts mehr, es gibt keine Besucher mehr.
Lisa

Anonym hat gesagt…

BGB § 1968 Beerdigungskosten

"Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers."

Anonym hat gesagt…

Lach, in dem Falle würde ich das Erbe ausschlagen, es sei denn, die Rente des Verstorbenen, das Pflegegeld, Hartz IV, sowie Kosten und Unterkunft der geerbten Immobilie wird weiter bezahlt, also läßt sich mit vererben !
Dann würden alle pflegenden Personen nur noch erben brauchen !

Anonym hat gesagt…

@Lisa: Aber selbstverständlich wird hier weiterhin gelesen.

@Anonym: Wo gibt es da was zu erben?

Anonym hat gesagt…

??? In meinem Bekanntenkreis kenne ich welche, die kranke Personen pflegen. Oft ist der "wahre" Hintergrund dieser "fürsorglichen" Pflege jedoch das Vermögen (Immobilien, hohe Rente, private Zusatzversicherungen)und die Angst, der Staat könnte sich bei stationärer Unterbringung "zuviel" aus dem Vermögen rausholen.
Aber das Thema "Erben und Vermögen" ist in den allermeisten Haushalten entscheidend, ob ein Pflegefall zu Hause betreut wird,
oder ob stationär gepflegt wird.
Letzteres ist oft da der Fall, wo "der Staat" sowieso nichts holen kann und dann zahlt sowieso das Sozialamt. Leider ist dies so.

Frank hat gesagt…

- Oft ist der "wahre" Hintergrund dieser "fürsorglichen" Pflege jedoch das Vermögen

Das dürfte wohl tatsächlich viel zu oft zutreffen. Im Falle der "Bedarfsgemeinschaft Krastel" fällt dieses Motiv aber wohl aus.